21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 19/13
Grundstück, Landwirtschaft, Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen, Entnahme, Billigkeit
Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2013, 12:38 Uhr
Handelte es sich bei dem von der Erbengemeinschaft veräußerten Grundstück um landwirtschaftliches Betriebsvermögen, oder hat es bereits bei dem Erblasser zum Privatvermögen gehört, da die Mutter des Erblassers das Grundstück anlässlich der unentgeltlichen Übertragung auf den Erblasser aus ihrem Betriebsvermögen entnommen hatte? Ist jedenfalls im Billigkeitswege von einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns abzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 19/13
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 20.3.2013 1 K 1729/11
Normen: EStG § 13, EStG § 4 Abs 1, AO § 163, AO § 227
Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger