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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 38/13

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechts mit dem Kind, Trennungsunterhalts und der Aufteilung des Hausrats) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 38/13

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 18.2.2013 3 K 409/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung