21.03.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 10/13
Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern, Lebensmittelpunkt
Letzte Änderung: 21. März 2014, 09:27 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden im elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit einem alleinstehenden Elternteil zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 10/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.11.2012 15 K 767/10 E
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger