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  • 21.03.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 10/13

    Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern, Lebensmittelpunkt

    Letzte Änderung: 21. März 2014, 09:27 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden im elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit einem alleinstehenden Elternteil zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 10/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.11.2012 15 K 767/10 E

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger