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  • 20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 70/12

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Aufteilung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Scheidungsverbundverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für die Regelung des nachehelichen Unterhalts als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 70/12

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 21.2.2012 1 K 75/11 EFG 2013, 523

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung