24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 39 Abs 2 Nr 1 · IV R 23/13
Wirtschaftliches Eigentum, Tiefgarage, Erbbaurecht, Leasing, Zurechnung, Absetzung für Abnutzung, Erweiterte Kürzung
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Wirtschaftliches Eigentum bei einem Teilamortisations-Leasingvertrag betreffend eine auf einem Erbbaugrundstück errichtete Tiefgarage: Welche Vereinbarungen im Miet- und Erbbaurechtsvertrag sind ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, ob das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasingobjekt der Klägerin als Leasinggeber oder aber dem Leasingnehmer zuzurechnen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 23/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.5.2013 10 K 148/10
Normen: AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 7 Abs 4, GewStG § 9 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 02.06.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung