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  • 21.05.2014 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 56/12

    Investitionszulage, Verbleiben, Höhere Gewalt, Betriebsfortführung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Sind die Verbleibensvoraussetzungen bei Untergang investitionszulagenbegünstigter Wirtschaftsgüter durch höhere Gewalt bereits mit Untergang der betroffenen Wirtschaftsgüter erfüllt oder ist es daneben erforderlich, dass der Betrieb des Steuerpflichtigen bis zum Ablauf der gesetzlich bestimmten Verbleibensdauer als aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmendes Unternehmen fortbesteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 56/12

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.4.2012 6 K 1340/10

    Normen: InvZulG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, InvZulG § 2 Abs 1 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger