21.05.2014 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 56/12
Investitionszulage, Verbleiben, Höhere Gewalt, Betriebsfortführung
Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Sind die Verbleibensvoraussetzungen bei Untergang investitionszulagenbegünstigter Wirtschaftsgüter durch höhere Gewalt bereits mit Untergang der betroffenen Wirtschaftsgüter erfüllt oder ist es daneben erforderlich, dass der Betrieb des Steuerpflichtigen bis zum Ablauf der gesetzlich bestimmten Verbleibensdauer als aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmendes Unternehmen fortbesteht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 56/12
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.4.2012 6 K 1340/10
Normen: InvZulG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, InvZulG § 2 Abs 1 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger