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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 32/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehen, Rückzahlung

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr

    Liegt in der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH eine Darlehensgewährung an den Gesellschafter, weil die Forderung gegen den Gesellschafter auf einem Verrechnungskonto verbucht wurde und eine Rückzahlungsverpflichtung begründet wurde, die nur aufgrund zweier vom Gesellschafter nicht beeinflussbarer, unverschuldeter Situationen nicht erfüllt werden konnte, oder liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 32/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 8.2.2012 4 K 3298/10

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger