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  • 21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 33/12

    Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Schuldentilgung, Zwangsvollstreckung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr

    Aufrechnung während des insolvenzrechtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens:
    Kann das FA vor -der gerichtlichen- Annahme des Schuldenbereinigungsplans mit zur Durchführung eines Schuldenbereinigungsplanverfahrens angemeldeten Forderungen aufrechnen oder steht der Aufrechnung sowohl das Unterbleiben der Berichtigung der Forderungsanmeldung als auch die gerichtliche Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung entgegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 33/12

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 28.3.2012 2 K 1134/11

    Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 37 Abs 2, AO § 226 Abs 1, InsO § 308

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger