07.06.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 · IX R 8/13
Betriebsaufspaltung, Sachliche Verflechtung, Wesentliche Betriebsgrundlage
Letzte Änderung: 7. Juni 2013, 02:13 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
Vorliegen einer sachlichen Verflechtung - Sind die überlassenen Räume (2% der gesamten Räume der Betriebsgesellschaft -AG-) auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage im Sinne der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wenn dort der Unternehmenssitz der AG angesiedelt ist und die dort ausgeübte Geschäftsleitungstätigkeit nur ein geringes Ausmaß erreicht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 8/13
Vorinstanz: Finanzgericht München 26.2.2013 2 K 26/11
Normen: EStG § 21, EStG § 15
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 16/13
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger