21.03.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 5 · III R 18/13
Kinderbetreuungskosten, Betreuung, Verfassungswidrigkeit
Letzte Änderung: 21. März 2014, 09:27 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
Sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG verfassungswidrig, soweit diese für die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten von Kindern unter drei Jahren die Erwerbstätigkeit beider Elternteile voraussetzen, da es einerseits an einer sachlich gebotenen Differenzierung hinsichtlich des Umfangs der Berufstätigkeit fehlt und andererseits weitere Zwangsläufigkeitsgründe in die gesetzliche Regelung hätten einbezogen werden müssen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 18/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.12.2012 14 K 1455/11 E
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 5, EStG § 10 Abs 1 Nr 8
Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger