21.05.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 27/12
Vorsteuerabzug, Wohnzwecke, Herstellungskosten
Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2013, 11:10 Uhr
Können die in den Herstellungskosten eines Gebäudes enthaltenen Vorsteuern auch insoweit abgezogen werden, als das Gebäude vom Geschäftsführer der Firma für Wohnzwecke genutzt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 27/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 27.7.2011 3 K 1502/11
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 20.03.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger