22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 · I R 85/12
Dauerschuld, Pensionsverpflichtung, Übernahme, Dauerschuldzinsen, Hinzurechnung
Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2013, 11:31 Uhr
Die Beteiligten streiten wegen der Hinzurechnung von Dauerschuldentgelten zum Gewerbeertrag: Ist eine für die im Rahmen eines Erwerbsvorgangs (Asset Deal) eingegangene Freistellungsverpflichtung gebildete Rückstellung - wegen zivilrechtlich auch weiterhin gegenüber der Veräußerin bestehender Pensionsansprüche - bei der Erwerberin als Dauerschuld im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG a.F. zu behandeln?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 85/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 15.11.2012 11 K 3626/10 G
Normen: GewStG § 8 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.05.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung