22.05.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 46/12
Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern
Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:54 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2012, 11:15 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden im im Miteigentum stehenden elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit einem --bereits älteren-- alleinstehenden Elternteil zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt bzw. Haushalt des Alleinstehenden, in den der Elternteil aufgenommen wurde)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 46/12
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 14.2.2012 3 K 2338/09 EFG 2012, 1921
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 16.01.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger