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  • 21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 25/12

    Film, Lizenz, Zuschuss, Betriebsausgabe, Rechnungsabgrenzung, Bilanzberichtigung, Subjektiver Fehlerbegriff

    Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2012, 13:05 Uhr

    Handelt es sich bei einem Vermarktungskostenzuschuss der Filmproduktionsgesellschaft (Klägerin) an den Lizenznehmer betreffend einen im Wege sog. unechter Auftragsproduktion geschaffenen Kinospielfilm um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder ist der Aufwand über die Laufzeit des Lizenzvertrags aktiv abzugrenzen? War diese Bilanzierungsfrage bei Bilanzerstellung ungeklärt, so dass die von der Klägerin eingereichte Bilanz subjektiv nicht fehlerhaft und daher einer Berichtigung durch das FA nicht zugänglich war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 25/12

    Vorinstanz: Finanzgericht München 23.5.2012 1 K 3735/09

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 2 S 1, HGB § 255 Abs 2 S 6

    Erledigt durch: Urteil vom 21.05.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger