21.10.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 89 Abs 3 · IV R 13/12
Verbindliche Auskunft, Gegenstandswert, Saldierung, Umwandlung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2012, 14:34 Uhr
Ist der Gegenstandswert einer verbindlichen Auskunft betreffend die Höhe der bei einer Verschmelzung aufzudeckenden stillen Reserven um mögliche Steuerentlastungen zu mindern, die sich zukünftig durch erhöhte AfA infolge der Aufstockung der Buchwerte des abnutzbaren Anlagevermögens aufgrund eines Verschmelzungsgewinns ergeben können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 13/12
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 15.2.2012 12 K 5002/07 AO
Normen: AO § 89 Abs 3, AO § 89 Abs 4, GKG § 52
Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung