Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 13/12

    Grenzbetrag, Ausbildungskosten, Stipendium, Ausland, Freizügigkeit

    Letzte Änderung: 21. Januar 2013, 12:16 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr

    Inwiefern sind die Kosten für ein Promotionsstudium in Großbritannien zu berücksichtigen, obwohl die Einkünfte und Bezüge (Stipendium) steuerfrei sind? Handelt es sich um ausbildungsbedingten Mehraufwand (Mietkosten, Heimfahrten etc.)?
    Liegt ein Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 13/12

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 31.5.2011 4 K 331/09

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, AEUV Art 45

    Erledigt durch: Urteil vom 27.09.2012, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger