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  • 29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32c Abs 1 S 4 · X R 9/12

    Tarifbegrenzung, Veräußerungsgewinn, Steuerermäßigung

    Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr

    Gewährung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften nach § 32c EStG für Veräußerungsgewinne im Veranlagungszeitraum 2007: Ist für den 5 Mio. € übersteigenden Teil eines Veräußerungsgewinns die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG zu gewähren, auch wenn der Veräußerungsgewinn (bis 5 Mio. €) der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG unterliegt? Verhältnis von § 32c EStG und § 34 Abs. 3 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 9/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 15.2.2012 7 K 4708/09 E

    Normen: EStG § 32c Abs 1 S 4, EStG § 34 Abs 3, EStG § 16 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 12.06.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger