21.06.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Rücknahme eines Antrags auf ermäßigte Besteuerung bei Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid
Das FG Köln (9.3.22, 15 K 1055/20, EFG 23, 95; Rev. BFH III R 25/22, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Ausübung des Wahlrechts zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne nach § 34 Abs. 3 EStG nach Eintritt der materiellen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides auch dann nicht widerrufen werden kann, wenn die Höhe des Veräußerungsgewinns in einem Feststellungsbescheid später herabgesetzt wird.
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