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  • 21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 1/12

    Abrechnungsbescheid, Aufrechnungsverbot, Insolvenz, Neuerwerb, Einheitlichkeit

    Letzte Änderung: 21. August 2012, 15:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr

    Handelt es sich bei einem Insolvenzunternehmen und einem sog. Neuerwerbs-Unternehmen um zwei unterschiedliche Steuersubjekte, bei denen jeweils unabhängig voneinander eigenständige Rechte/Ansprüche oder Verbindlichkeiten begründet werden?
    Streitig ist, ob ein Umsatzsteuervergütungsanspruch der Insolvenzmasse mit einer Umsatzsteuerschuld aus der Neuerwerbstätigkeit des Insolvenzschuldners verrechnet werden kann.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 1/12

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 30.11.2011 6 K 1512/10

    Normen: AO § 218 Abs 2, InsO § 96, InsO § 35, InsO § 295 Abs 2, UStG § 16 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 16.07.2012 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger