21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 1/12
Abrechnungsbescheid, Aufrechnungsverbot, Insolvenz, Neuerwerb, Einheitlichkeit
Letzte Änderung: 21. August 2012, 15:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr
Handelt es sich bei einem Insolvenzunternehmen und einem sog. Neuerwerbs-Unternehmen um zwei unterschiedliche Steuersubjekte, bei denen jeweils unabhängig voneinander eigenständige Rechte/Ansprüche oder Verbindlichkeiten begründet werden?
Streitig ist, ob ein Umsatzsteuervergütungsanspruch der Insolvenzmasse mit einer Umsatzsteuerschuld aus der Neuerwerbstätigkeit des Insolvenzschuldners verrechnet werden kann.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 1/12
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 30.11.2011 6 K 1512/10
Normen: AO § 218 Abs 2, InsO § 96, InsO § 35, InsO § 295 Abs 2, UStG § 16 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Beschluss vom 16.07.2012 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger