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  • 21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 10/12

    Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Haushalt, Eltern, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:10 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr

    Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand im im hälftigen Miteigentum stehenden elterlichen Haus bzw. von der Eingliederung in den elterlichen Haushalt auszugehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 10/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 14.9.2011 12 K 12092/09

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2012, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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