21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 60/11
Abrechnung, Aufrechnungsverbot, Insolvenz, Neuerwerb, Einheitlichkeit
Letzte Änderung: 21. August 2012, 15:01 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr
Handelt es sich bei einem Insolvenzunternehmen und einem sog. Neuerwerbs-Unternehmen um zwei unterschiedliche Steuersubjekte, bei denen jeweils unabhängig voneinander eigenständige Rechte/Ansprüche oder Verbindlichkeiten begründet werden?
Streitig ist, ob ein Umsatzsteuervergütungsanspruch der Insolvenzmasse mit einer Umsatzsteuerschuld aus der Neuerwerbstätigkeit der Insolvenzschuldnerin verrechnet werden kann.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 60/11
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 8.9.2011 6 K 501/10
Normen: AO § 218 Abs 2, InsO § 96, InsO § 35 Abs 2, InsO § 295 Abs 2, UStG § 16 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Beschluss vom 16.07.2012 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger