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  • 21.01.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · VI R 71/11

    Kindergeld, Polen, Gewerbebetrieb

    Letzte Änderung: 21. Januar 2013, 12:19 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Kindergeldanspruch für selbständig tätige polnische Staatsangehörige bei Gewährung polnischer Familienleistungen - In welcher Höhe steht einem Polen, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und ein Gewerbe betreibt, dessen Ehefrau und beide Kinder in Polen leben, Kindergeld zu (überhaupt nicht wegen des Ausschlusstatbestandes des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, zur Hälfte oder in voller gesetzlicher Höhe unter Anrechnung der bereits erhaltenen polnischen Familienleistungen) - Verstößt § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen Gemeinschaftsrecht - Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 71/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 522/10 Kg

    Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1, EWGV 1408/71

    Erledigt durch: Beschluss vom 14.12.2012 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger