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  • 21.09.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 56/11

    Kindergeld, Polen, Gewerbebetrieb

    Letzte Änderung: 21. September 2012, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr

    Kindergeldanspruch für selbständig tätige polnische Staatsangehörige bei Gewährung polnischer Familienleistungen - In welcher Höhe steht einem Polen, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und ein Gewerbe betreibt, dessen Ehefrau und beide Kinder in Polen leben, Kindergeld zu (überhaupt nicht wegen des Ausschlusstatbestandes des 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, zur Hälfte oder in voller gesetzlicher Höhe unter Anrechnung der bereits erhaltenen polnischen Familienleistungen) - Verstößt § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen Gemeinschaftsrecht - Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 56/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 522/10 Kg

    Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 71/11

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger