21.10.2015 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 1 Nr 1 · III R 21/11
Insolvenz, Einkommensteuer, Masseverbindlichkeit, Verwaltung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr
Entfaltet ein Insolvenzverwalter durch die bloße Duldung der gewerblichen Tätigkeit des Schuldners und durch die Vereinnahmung der Entgelte aus dieser Tätigkeit sowie durch die Bereinigung der massezugehörigen Einkünfte um den pfändungsfreien Anteil eine eigene Verwaltungstätigkeit, sodass er dadurch in Bezug auf die Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit begründet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 21/11
Vorinstanz: Finanzgericht München 21.7.2010 10 K 3005/07
Normen: InsO § 55 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.04.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger