21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · InsO § 178 Abs 3 · V R 13/11
Insolvenz, Berichtigung, Änderung, Steuerbescheid
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:20 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr
Änderung von widerspruchslos zur Insolvenztabelle eingetragenen Umatzsteuerforderungen
1. Ist eine Änderung von in die Insolvenztabelle eingetragenen und festgestellten Steuerforderungen nur unter den Voraussetzungen einer Nichtigkeits- oder Restitutionsklage nach § 4 InsO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO möglich?
2. Ist eine Änderung von in die Insolvenztabelle eingetragenen und festgestellten Steuerforderungen nach den Vorschriften der AO zulässig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 13/11
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 9.6.2010 8 K 1573/09
Normen: InsO § 178 Abs 3, AO § 251 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 24.11.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung