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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Zur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH 27.11.25, III R 8/23)

     

    • Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe (BFH 16.10.25, III R 18/23)

     

    • Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht (BFH 14.10.25, VII R 13/23)

     

    • Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH 25.11.25, VIII R 22/23– Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH 25.11.25, VIII R 15/22)

     

    • Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH 25.11.25, VIII R 22/23)

     

    • Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung (BFH 1.10.25, X R 20/22)

     

    • Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF vom 14.12.21 und Vertrauensschutz (BFH 30.7.25, X R 7/23)
    Quelle: ID 50695576