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  • 23.07.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 · IX R 11/11

    Erbbaurecht, Kaufangebot

    Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 11:19 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr

    § 23 EStG schon bei Bestellung eines Erbaurechts wegen Ausschluss der Herrschaftsgewalt - Stellt bereits die Bestellung eines Erbaurechts an Grundstücken (hier: Bau eines Kreisverkehrs), verbunden mit einem befristeten verbindlichen Kaufangebot welches vom Kläger erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist angenommen wird, eine Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 S 1 EStG dar, da wirtschaftlich gesehen die Herrschaftsgewalt durch die Bebauung praktisch auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist. Wenn dies verneint wird: Unterliegt der Veräußerungsgewinn nach Annahme des Kaufangebots nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 23 Abs. S.1 EStG beim Kläger als Veräußerer nicht der Einkommensteuer?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 11/11

    Vorinstanz: Finanzgericht München 8.2.2011 13 K 2769/10

    Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1, AO § 89 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 29.02.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger