19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 Nr 2 J: 1990 · IV R 81/06
Veräußerung, Mitunternehmeranteil, Laufender Gewinn, Gewerblicher Grundstückshandel
Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehreren Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die als Objektgesellschaften jeweils ein einziges Grundstück halten, als Veräußerung der zum Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke zu werten und stellen die Gewinne aus der Anteilsveräußerung daher laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel dar oder liegen tarifbegünstigte, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Veräußerungsgewinne vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 81/06
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 21.3.2006 7 K 4006/03 EFG 2006, 1069
Normen: EStG § 16 Abs 1 Nr 2 J: 1990, EStG § 34 Abs 2 Nr 1 J: 1990, EStG § 15 J: 1990, GewStG § 7
Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger