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  • 26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 7/11

    Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenversicherung, Altersvorsorge

    Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr

    Ermittlung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG: Mindern Beiträge eines gewerbliche Einkünfte erzielenden Kindes für eine private Krankenzusatzversicherung und eine private Altersvorsorge die maßgeblichen Einkünfte und Bezüge? Stellt die Versagung des Abzugs eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG dar, gegenüber solchen Kindern, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und bei denen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung abzugsfähig sind? (vgl. auch Entscheidung des BVerfG vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 7/11

    Vorinstanz: Finanzgericht München 14.1.2011 10 K 3574/08

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 36/11

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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