24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 2/11
Doppelte Haushaltsführung, Umzug, Angemessenheit, Wohnfläche, Familienwohnsitz
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:33 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
In welcher Höhe können Unterkunftskosten am Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden, wenn wegen des geplanten späteren Familiennachzugs (Verlagerung des Haupthausstandes) eine entsprechend große Wohnung angemietet wird? Abgrenzung Umzugskosten - Kosten doppelter Haushaltsführung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 2/11
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 21.7.2010 6 K 428/10
Normen: EStG § 9
Erledigt durch: Urteil vom 13.07.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger