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  • 24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 2/11

    Doppelte Haushaltsführung, Umzug, Angemessenheit, Wohnfläche, Familienwohnsitz

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:33 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    In welcher Höhe können Unterkunftskosten am Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden, wenn wegen des geplanten späteren Familiennachzugs (Verlagerung des Haupthausstandes) eine entsprechend große Wohnung angemietet wird? Abgrenzung Umzugskosten - Kosten doppelter Haushaltsführung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 2/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 21.7.2010 6 K 428/10

    Normen: EStG § 9

    Erledigt durch: Urteil vom 13.07.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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