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  • 03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 53/10

    Stille Gesellschaft, Mitunternehmerrisiko, Haftung, Geschäftswert, Anschaffungskosten

    Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Ist ein stiller Gesellschafter im Hinblick auf die aus dem Vertrag erwachsende Verpflichtung, sich an anderen Objektgesellschaften der Unternehmensgruppe als persönlich haftender Gesellschafter zu beteiligen, als Mitunternehmer anzusehen, obwohl seine Einlage unabhängig von Gewinn oder Verlust verzinst wird und er an den stillen Reserven nicht beteiligt ist? Sind hilfsweise Abschreibungen auf einen entgeltlich erworbenen Firmenwert zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 53/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 26.10.2010 8 K 8044/04 B

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 7 Abs 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 27.06.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger