22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 181 Abs 5 · IX R 38/10
Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Antrag, Verjährung, Feststellungsverjährung
Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:16 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - 1. Ist ein Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ein "Antrag" i.S. des § 171 Abs. 3 AO - 2. Auslegung des Begriff "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO - Ist eine gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung ohne weiteres (zeitlich unbegrenzt) möglich, solange die entsprechenden Verluste bisher tatsächlich noch nicht berücksichtigt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 38/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 20.7.2010 2 K 2868/08 EFG 2010, 1889
Normen: AO § 181 Abs 5, AO § 171 Abs 3, EStG § 10d Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 29.06.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger