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  • 21.01.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 Nr 2 · IV R 44/10

    Veräußerungsgewinn, Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, Gesamtplan

    Letzte Änderung: 21. Januar 2013, 12:18 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Können Rechtshandlungen eines dem Steuerpflichtigen nicht nahestehenden Dritten (hier die Ausübung einer auf den Erwerb einer Kommanditbeteiligung gerichteten Call-Option) Bestandteil eines Gesamtplans sein, aufgrund dessen die Veräußerung des Kommanditanteils nicht zu einem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn, sondern zu laufendem Gewinn führt? Handelte es sich bei zeitnah zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen eingebrachten Grundstücken wegen der Vermietung von Teilflächen an die KG um Sonderbetriebsvermögen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 44/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 18.3.2009 4 K 2555/06

    Normen: EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 30.08.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger