24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3c Abs 2 S 1 · IX R 29/10
GmbH, Anteilsveräußerung, Auflösungsverlust, Insolvenz, Halbabzugsverbot
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:36 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr
Halbabzugsverbot - Unterliegt der aus der Insolvenz einer GmbH resultierende Auflösungsverlust in Höhe von 169809 €, obwohl es zu keiner Zeit offene oder verdeckte Ausschüttungen der GmbH gegeben hat, aufgrund des für die Geschäftsanteile an der GmbH erzielten Kaufpreises von 4000 € dem Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG oder ist der Verlust von 169809 €, vermindert um den Kaufpreis in Höhe von 4000 €, in voller Höhe bei der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 29/10
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 26.5.2010 3 K 323/09
Normen: EStG § 3c Abs 2 S 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 06.04.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung