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  • 21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · InvZulG 1999 § 3 Abs 1 S 2 · III R 72/10

    Investitionszulage, Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Erhöhte Absetzung, Nachträgliche Herstellungskosten, Kumulationsverbot

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 11:18 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr

    Kumulationsverbot bei einer einheitlichen Baumaßnahme nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999: War die Aufhebung des bestandskräftigen Investitionszulagenbescheides für das Jahr 2000 nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen der Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen nach § 7i EStG für einen Teil der gesamten Baumaßnahme rechtmäßig, weil der die erhöhten Abschreibungen berücksichtigende Steuerbescheid als rückwirkendes Ereignis anzusehen ist? Oder hat das Finanzamt vielmehr nach Erlass des BMF-Schreibens vom 28.2.2003 (IV A 5-InvZ 1272-6/03; BStBl I 2003, 218) lediglich seine Rechtsauffassung geändert und fehlt es somit an der Ursächlichkeit des rückwirkenden Ereignisses?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 72/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 24.8.2010 12 K 1839/07

    Normen: InvZulG 1999 § 3 Abs 1 S 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 7i

    Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2012, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung