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  • 24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · X R 26/10

    Rückstellung, Versicherungsvertreter, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:38 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Rückstellung wegen Bestandspflege von Versicherungsverträgen:
    Revision FA: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Versicherungsvertreter berechtigt, eine Rückstellung für Betreuungsleistungen von vermittelten Lebens- und Rentenversicherungen zu bilden, wenn diese lediglich durch eine erhöhte Abschlussprovision vergütet wurden? Nachbetreuungspflicht als unwesentliche Nebenleistung?
    Revision Kläger: Verstoß gegen Denkgesetze und mangelnde Sachaufklärung des FG bei der Schätzung des Nachbetreuungsaufwands und der anzusetzenden Mindesthöhe der Betreuungsleistungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 26/10

    Vorinstanz: Finanzgericht München 24.9.2009 15 K 2764/07

    Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, AO § 162, FGO § 76 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.07.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung