24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · X R 26/10
Rückstellung, Versicherungsvertreter, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:38 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr
Rückstellung wegen Bestandspflege von Versicherungsverträgen:
Revision FA: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Versicherungsvertreter berechtigt, eine Rückstellung für Betreuungsleistungen von vermittelten Lebens- und Rentenversicherungen zu bilden, wenn diese lediglich durch eine erhöhte Abschlussprovision vergütet wurden? Nachbetreuungspflicht als unwesentliche Nebenleistung?
Revision Kläger: Verstoß gegen Denkgesetze und mangelnde Sachaufklärung des FG bei der Schätzung des Nachbetreuungsaufwands und der anzusetzenden Mindesthöhe der Betreuungsleistungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 26/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 24.9.2009 15 K 2764/07
Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, AO § 162, FGO § 76 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.07.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung