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  • 26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5 · VIII R 34/10

    Dreimonatsfrist, Verpflegungsmehraufwand, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 11:13 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Handelt es sich bei der Auswärtstätigkeit des als Unternehmensberater tätigen Klägers nicht um eine zur Anwendung der Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG führende längerfristige vorübergehende Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte, weil zwischen dem Kläger und seinem Auftraggeber zu keiner Zeit langfristig wirksame Vereinbarungen über die Dauer der Beratungsleistungen getroffen wurden, sondern für wenige Wochen oder Monate kurzfristig einzelne neue eigenständige Aufträge erteilt wurden? Vereinbarkeit der Dreimonatsfrist mit dem Grundgesetz?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 34/10

    Vorinstanz: Finanzgericht München 3.12.2009 11 K 1111/06 EFG 2010, 1893

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 94/10

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger