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  • 22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 1 · III R 75/10

    Kindergeld, Polen, Arbeitnehmer

    Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Hat der Kläger, der polnischer Staatsangehöriger ist und in Deutschland für einige Monate als Saisonarbeiter tätig aber nicht sozialversicherungspflichtig war, Anspruch auf Kindergeld für diesen Zeitraum? Ist die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig? Durfte das FG im vorliegenden Fall die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht mehr anwenden, weil diese im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung nicht mehr galt und vielmehr die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anzuwenden war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 75/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 24.9.2010 16 K 3048/08 Kg

    Normen: EStG § 62 Abs 1, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EWGV 1408/71, EGV 883/2004

    Erledigt durch: Abgabe, Neues

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger