21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 4 · IX R 44/10
Stammeinlage, Beweislast, Nachweis
Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:54 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Nachweis der Zahlung einer Stammeinlage - Ist Darlegungs- und ggf. Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die einem Beteiligungsverlust i.S. des § 17 EStG als Anschaffungskosten der Beteiligung zugrunde liegende Stammeinlagezahlung von zeitlich unbegrenzter Dauer oder ist bei längerem Zeitabstand zu den Zahlungsvorgängen von einer - stufenweisen bis vollumfänglichen - Abschwächung der Beweislastanforderungen auszugehen - Kann in Fällen des § 17 EStG für die zum Privatbereich gehörenden Zahlungsbelege über die Einzahlung der Stammeinlage keine längere Aufbewahrungszeit verlangt werden, als dies § 147 AO für entsprechende Belege im betrieblichen Bereich vorschreibt (hier: Nachweisanforderungen bei ca. 20 bzw. 13 Jahre zurückliegenden Einlagezahlungen)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 44/10
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 10.3.2010 5 K 305/09
Normen: EStG § 17 Abs 4, AO § 147 Abs 3, FGO § 96 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 08.02.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger