12.10.2012 · Erledigtes Verfahren · StBerG § 48 Abs 1 · VII R 46/10
Steuerberater, Wiederbestellung, Berufsfreiheit, Ermessen
Letzte Änderung: 12. Oktober 2012, 11:56 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr
Ist bei der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederbestellung eines ehemaligen Steuerberaters gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 StBerG auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung oder auf die gegenwärtige Lage abzustellen?
Muss dem Bescheid über die Ablehnung der Wiederbestellung eines Steuerberaters zu entnehmen sein, in welcher Zusammensetzung und aus welchen Gründen der Vorstand der Steuerberaterkammer entschieden hat (auch Darlegung der Ermessenserwägungen)?
Verst ößt eine Verfahrensdauer -einschließlich des Zeitraums des Vorverfahrens- bis zur finanzgerichtlichen Entscheidung von mehr als 6 Jahren gegen das Grundrecht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 46/10
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 1.12.2009 13 K 820/05
Normen: StBerG § 48 Abs 1, StBerG § 40 Abs 2, GG Art 12 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger