22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 8525 UPos 4091 J: 2001 · VII R 43/10
Einreihung, Tarifierung
Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:35 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Einreihung von Videokameras (sog. Camcorder), die neben der Aufzeichnung der aufgenommenen Bilder und Töne nach ihrer Bauart auch in der Lage sind, digitale Signale externer Quellen aufzuzeichnen (sog. dv-in-Funktion). Diese Funktion war zum Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht aktiviert.
Ist für die Einreihung der Camcorder entscheidend, ob der Benutzer eine leichte Zugriffsmöglichkeit auf die dv-in-Funktion hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 43/10
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 10.9.2009 1 K 1443/05 B
Normen: KN Pos 8525 UPos 4091 J: 2001, KN Pos 8525 UPos 4099 J: 2001
Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger