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  • 23.11.2011 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 5 · IX R 11/10

    Eigenbesitz, Eigenheimzulage, Wirtschaftliches Eigentum, Treuhandverhältnis, Nahe Angehörige

    Letzte Änderung: 23. November 2011, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr

    Aufhebung der EigZulG-Festsetzung wegen nachträglich bekannt gewordener Überschreitung der maßgeblichen Einkunftsgrenze (Zurechnung von Kapitaleinkünften nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO als Eigenbesitzer) - Führt unerlaubter Eigenbesitz nur dann zu wirtschaftlichem Eigentum, wenn dem nach Maßgabe des Privatrechts Berechtigten ein Herausgabeanspruch nicht zusteht - Keine Zurechnung der Kapitaleinkünfte beim Kläger aufgrund Treuhandverhältnisses mit Eltern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 11/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 8.12.2009 5 K 3308/05 B

    Normen: EigZulG § 5, EigZulG § 11 Abs 4, AO § 39 Abs 2 Nr 1, FGO § 76

    Erledigt durch: Urteil vom 07.07.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger