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  • 21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EGV 800/99 Art 52 Abs 4 · VII R 24/10

    Ausfuhrerstattung, Handelsübliche Qualität, Rindfleisch

    Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr

    Gewährung von Ausfuhrerstattung für Rindfleisch, bei dem streitig ist, ob es wegen nicht ordnungsgemäß durchgeführter BSE-Pflichttests von gesunder und handelsüblicher Qualität ist.
    Entspricht Rindfleisch, bei dem erhebliche Bedenken bestehen, ob die vorgeschriebenen BSE-Tests ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, den Anforderungen des Art. 21 VO Nr. 800/1999?
    Wem obliegt die Feststellungslast, ob bzw. in welchem Umfang eine Ausfuhrsendung konkret von den in diesem Zeitraum erfolgten fehlerhaften Tests betroffen ist, wenn für diese Sendung ein gültiges Veterinärzertifikat vorliegt?
    Können Zweifel an der gesunden und handelsüblichen Qualität der Ausfuhrsendung durch das Veterinärzertifikat, das unter Hinweis auf fehlende Anzeichen einer BSE-Erkrankung die Genusstauglichkeit des Fleisches bescheinigt, ausgeräumt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 24/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 9.6.2009 4 K 399/07

    Normen: EGV 800/99 Art 52 Abs 4, EGV 800/99 Art 21

    Erledigt durch: Urteil vom 26.01.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung