Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 · VII R 50/09

    Energiesteuer, Produzierendes Gewerbe

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:26 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr

    Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden?
    Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EnergieStG nicht vor, weil das eingesetzte Erdgas selbst nicht an den chemischen Prozessen teilnimmt, sondern lediglich der Befeuerung (Verheizen) dient?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 50/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 17.9.2009 4 K 60/08

    Normen: EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1, StromStG § 2 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 26.10.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung