21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 · VII R 50/09
Energiesteuer, Produzierendes Gewerbe
Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:26 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr
Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden?
Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EnergieStG nicht vor, weil das eingesetzte Erdgas selbst nicht an den chemischen Prozessen teilnimmt, sondern lediglich der Befeuerung (Verheizen) dient?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 50/09
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 17.9.2009 4 K 60/08
Normen: EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1, StromStG § 2 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 26.10.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung