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  • 21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 23/10

    Abwehrkosten, Gesellschafter-Geschäftsführer, Schadensersatz

    Letzte Änderung: 21. August 2012, 15:01 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr

    Abwehraufwendungen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als WK - Sind Aufwendungen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers durch seine Gesellschafter-Stellung oder durch seine berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer veranlasst, wenn die Aufwendungen der Aufrechterhaltung seines Ansehens gegenüber Kunden und Geschäftspartner der GmbH dienen (hier: Führen eines Prozesses - Abzug einer im Vergleichwege geleisteten Schadensersatzzahlung und des Eigenanteils der Rechtsschutzversicherung als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) - Kommt im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH zum Aufteilungs- und Abzugsverbot auch eine Aufteilung der Aufwendungen auf die beiden Veranlassungszusammenhänge (Gesellschaftsverhältnis/Anstellungsverhältnis) in Betracht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 23/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 9.9.2009 2 K 2772/08

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12

    Erledigt durch: Urteil vom 09.02.2012, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger