21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4f · III R 47/10
Kinderbetreuungskosten, Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:42 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr
Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - Kann der Kläger die Aufwendungen seiner Lebenspartnerin im Kalenderjahr 2006 für eine Tagesmutter, die sie von ihrem eigenen Konto bezahlt hat, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gem. § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4f EStG bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit "wie Werbungskosten" abziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 47/10
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 25.11.2009 1 K 664/08 EFG 2010, 473
Normen: EStG § 4f, EStG § 9 Abs 5, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger