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  • 23.05.2011 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 · I R 8/10

    Mantelkauf, Sicherungseigentum, Neues Aktivvermögen

    Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 12:49 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr

    Mantelkauf: Ist bei der Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, zu berücksichtigen, dass die erworbenen Wirtschaftsgüter verpfändet oder sicherungsübereignet waren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 8/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 13.1.2010 12 K 8023/06 B

    Normen: KStG § 8 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 23.02.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger