23.05.2011 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 68 · VII R 14/10
Ausfuhrerstattung, Probenentnahme
Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 13:08 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr
Rückforderung von Ausfuhrerstattung und Festsetzung einer Sanktion für gefrorenes Fleisch von Rindern (Schulter, Nacken, Lappen), angemeldet als ... 78 GHT oder mehr Gehalt an magerem Rindfleisch außer Fett, Ware unterschiedlicher Beschaffenheit.
Liegt keine repräsentative Probenuntersuchung vor, wenn von den einzeln verpackten Teilen zwar jeweils 2 Karton als Probe gezogen, aber nur die 2 Karton mit Lappen untersucht und dieses Ergebnis der gesamten Sendung zugrunde gelegt wurde, anstatt nach Untersuchung der Teilstückarten einen durchschnittlichen GHT-Gehalt zu errechnen?
Geht die VO Nr. 765/2002 der allgemeinen Normierung des ZK betreffend die Durchführung und die Rechtsfolgen einer (Teil-)Beschau vor?
Wie ist der Begriff "aus zwei ganzen Karton" (Art. 2 und 5 VO Nr. 765/2002) zu verstehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 14/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 12.2.2010 4 K 405/07
Normen: ZK Art 68, ZK Art 70, EGV 800/99 Art 51
Erledigt durch: Urteil vom 11.01.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger