23.11.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 59/09
Berufsausbildung, Verkehrsflugzeugführer, Werbungskosten, Verfassungswidrigkeit, Gleichheit, Nettoprinzip, Rückwirkungsverbot
Letzte Änderung: 23. November 2011, 14:49 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr
Sind Aufwendungen für eine sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließende, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar und unterliegen insoweit dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG? Ist § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Rückwirkungsverbot)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 59/09
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 10.11.2009 14 K 2361/06 F
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 5, GG
Erledigt durch: Urteil vom 28.07.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger