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  • 02.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 S 3 · VI R 58/09

    Geldwerter Vorteil, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Regelmäßige Arbeitsstätte, Außendienst, Zwang, Sachaufklärungspflicht

    Letzte Änderung: 2. Februar 2012, 12:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr

    Ist bei Außendienstmitarbeitern der Firmensitz des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte zu qualifizieren, wenn sie verpflichtet sind, diesen einmal täglich aufzusuchen, ihnen dort aber kein individuell eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und sie dort nicht täglich Anweisungen bzw. Aufträge erhalten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 58/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.4.2009 10 K 1010/07 E EFG 2010, 562

    Normen: EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, FGO § 76

    Erledigt durch: Urteil vom 09.06.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger