02.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 S 3 · VI R 58/09
Geldwerter Vorteil, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Regelmäßige Arbeitsstätte, Außendienst, Zwang, Sachaufklärungspflicht
Letzte Änderung: 2. Februar 2012, 12:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr
Ist bei Außendienstmitarbeitern der Firmensitz des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte zu qualifizieren, wenn sie verpflichtet sind, diesen einmal täglich aufzusuchen, ihnen dort aber kein individuell eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und sie dort nicht täglich Anweisungen bzw. Aufträge erhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 58/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.4.2009 10 K 1010/07 E EFG 2010, 562
Normen: EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, FGO § 76
Erledigt durch: Urteil vom 09.06.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger